Umweltbeauftragter / Umweltschutzbeauftragter

Umweltschutz ist ein wichtiges Thema und neben der individuellen Verantwortung gegenüber der Umwelt verlangen auch Kunden und Geschäftspartner immer häufiger, dass Unternehmen Ihren Verpflichtungen zum Schutz der Umwelt ausreichend nachkommen! Zur effektiven Umsetzung von Maßnahmen zum Umweltschutz in Ihrem Unternehmen ist ein Umweltbeauftragter / Umweltschutzbeauftragter notwendig.
 Der Umweltbeauftragte / Umweltschutzbeauftragte trägt Sorge dafür, dass Ihr Unternehmen alle technischen und organisatorische Anforderungen um Bereich Umweltschutz erfüllt und berät die Geschäftsleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Umweltschutz.

Auf diese Aufgaben werden Sie in unserer praxisorientierten Ausbildung Umweltbeauftragter / Umweltschutzbeauftragter optimal vorbereitet! innerhalb dieser fünftägigen Ausbildung werden Ihnen alle Kenntnisse vermittelt, die Sie als Umweltbeauftragter / Umweltschutzbeauftragter benötigen!

       

        WEITERE SEMINARINFORMATIONEN

Unsere Ausbildung Umweltbeauftragter / Umweltschutzbeauftragter ist allgemein anerkannt, legt den Fokus auf die praktischen Aspekte der Arbeit als Umweltbeauftragter / Umweltschutzbeauftragter und wird von Experten mit langjähriger praktischer Erfahrung im Bereich Arbeit und Beratung Umweltbeauftragter / Umweltschutzbeauftragter durchgeführt! So stellen wir sicher, dass sich all Ihre erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse direkt im Unternehmen umsetzen lassen und Sie somit die Position Umweltbeauftragter / Umweltschutzbeauftragter erfolgreich ausfüllen können!

Eine Besonderheit dieser Ausbildung Umweltbeauftragter / Umweltschutzbeauftragter ist, dass Sie nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung neben dem Zertifikat Umweltbeauftragter / Umweltschutzbeauftragter zusätzlich auch Zertifikate erhalten, die Ihnen die notwendigen Fachkenntnisse für die Arbeit als Abfallbeauftragter, Gewässerschutzbeauftragter und Immissionsschutzbeauftragter bescheinigen. So decken Sie mit einer Ausbildung vier Bereiche vollständig ab und können Ihre Arbeit im Umweltbereich noch weiter vertiefen!

Inhalte:

Der Umweltschutzbeauftragter / Umweltbeauftragte - Einführung in die Lehrgangsthematik

  • Grundlagen des Umweltrechts
  • Gesetze, Vorschriften und Verordnungen
  • Zusammenhänge zwischen Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG), Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Chemikaliengesetz (ChemG)

Die Betriebsbeauftragten im Umweltschutz

  • Gesetzliche Grundlagen für die Bestellung von Betriebsbeauftragten
  • Stellung der Betriebsbeauftragten im Unternehmen
  • Rechte und Pflichten der Betriebsbeauftragten
  • Strafrechtliche Verantwortung der Betriebsbeauftragten
  • Umwelthaftung
  • Umwelthaftungsgesetz
  • Erläuterungen zum BGB und zum deutschen Strafrecht
  • Ordnungswidrigkeiten und Umweltstrafrecht
  • Organisationsverschulden, das Risiko von Betriebsleitern und Beauftragten
  • Richtiges Verhalten bei Ermittlungen

Immissionsschutzbeauftragter - Beauftragter für Immission

  • Beratung des Betreibers
  • Schulung der Betriebsangehörigen
  • Kontaktstelle zu Behörden
  • Aufklärung der Betriebsangehörigen
  • Hinweise auf Verbesserungen
  • Mitteilung festgestellter Mängel
  • Jahresbericht an Betreiber
  • Überwachung der Einhaltung von Vorschriften
  • Abwicklung von Genehmigungsverfahren
  • Betreuung von Gutachten und Messungen
  • Kontrolle der Betriebsstätten
  • BImSchG und seine Verordnungen
  • Anforderungen an genehmigungsbedürftige Anlagen nach 4. BImSchV
  • Antragsverfahren und Genehmigung nach BImSchG
  • Einführung in die rechtlichen Grundlagen des Immissionsschutzes

Gewässerschutzbeauftragter - Betriebsbeauftragter für Gewässer

  • Abwasserbehandlung
  • Abwasserreinigung
  • Einleitung von Abwasser
  • Abwasserabgabenrecht
  • Genehmigungsverfahren
  • Verwaltungsrechtliche Regelungen
  • Verhalten bei Störfällen

Wasserrecht

  • 6. Novelle zum WHG
  • Abwasserabgabe und Wassernutzungsentgelte
  • Indirekteinleiterverordnung

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in der betrieblichen Praxis

  • Die neue Anlagenverordnung VAwS
  • Risikopotenzial von wassergefährdenden Stoffen
  • Gestaltung von Abfüllplätzen, Abdichtungssysteme und technische Bauweisen
  • Anlagen zum Herstellen und Behandeln von wassergefährdenden Stoffen

Gefahrstoffrecht

  • Umsetzung der Gefahrstoffverordnung
  • Anforderungen an die Lagerung gefährlicher Stoffe nach VbF und TRGS
  • Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen

Abfallbeauftragter - Betriebsbeauftragter für Abfall

  • Den Weg der Abfälle von ihrer Entstehung oder Anlieferung bis zu ihrer Verwertung oder Beseitigung zu überwachen.
  • Die Einhaltung der Vorschriften dieser Gesetze und Rechtsverordnungen sowie die Erfüllung erteilter Bedingungen und Auflagen an der Betriebsstätte zu überwachen.
  • Festgestellte Mängel und Vorschläge über Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel dem Betreiber unterbreiten und deren Umsetzung begleiten.
  • Die Betriebsangehörigen über mögliche Auswirkungen der Abfälle und geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen aufklären.
  • Genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des § 4 des BImSchG durch umweltfreundliche und abfallreduzierende Verfahren zu fördern sowie deren umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung zu überwachen.
  • Dem Betreiber jährlich einen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen erstatten.
  • Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Sinne des § 4 BImSchG
  • Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, in denen regelmäßig besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Beseitigung und / oder zur Verwertung anfallen.
  • Betreiber ortsfester Sortieranlagen.
  • Betreiber ortsfester Verwertungsanlagen.
  • Betreiber von Abfallbeseitigungsanlagen, in denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert werden.
  • Abfallbesitzer nach Rücknahme (§ 26 KrW-AbfG).

Abfallrecht

  • KrW-/AbfG und seine Verordnungen
  • Abgrenzung zwischen Produkt und Abfall
  • Einstufung von Abfällen, Nachweispflicht, Umsetzung der Nachweisverordnung
  • Anforderungen an die Führung von Registern

Am Ende der Ausbildung Umweltbeauftragter / Umweltschutzbeauftragter steht eine schriftliche Prüfung nach deren Bestehen Sie das Zertifikat Umweltbeauftragter / Umweltschutzbeauftragter und die Zertifikate Abfallbeauftragter, Immissionsschutzbeauftragter und Gewässerschutzbeauftragter erhalten mit denen Sie, allgemein anerkannt nachweisen können, dass Sie über die notwendigen Qualifikationen verfügen, um in diesen Bereichen tätig zu sein!

Weitere Informationen zu Anforderungen und Durchführung zur Ausbildung Umweltbeauftragter / Umweltschutzbeauftragter, eine Übersicht aller Termine zur Ausbildung Umweltbeauftragter / Umweltschutzbeauftragter und Kontaktinformationen für weitere Fragen oder um Angebote zu Inhouse Schulungen zum Thema Ausbildung Umweltbeauftragter / Umweltschutzbeauftragter einzuholen, finden Sie hier:

Katalog Vorest AG

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